Informationen für Käufer
Der Kauf einer Immobilie ist eine wichtige Entscheidung. Damit es zu keinen Überraschungen kommt kann ein kompetenter Immobilienverater dank Erfahrung Probleme von vornherein vermeiden. Nichtsdestotrotz sollte man eventuell auch professionellen Rat eines Steuerberaters oder Anwaltes sowohl im Heimatland als auch in Spanien suchen, vor allem wenn es sich um größere Vermögen handelt.
Beim Immobilienkauf sollte man auf jeden Fall folgendes in Betracht ziehen:
- Bei einem Neubau bezahlt man auf den Verkaufspreis 10% IVA (MwST.) und circa 1-2% für Anwalt & Notar (je nach Verhandlung & Beziehung).
- Bei einer Bestandsimmobilie bezahlt man 7% Transfersteuer (ITP) und auch die circa 1-2% für Anwalt & Notar.
- Sollte die Immobilie Teil einer Wohngemeinschaft sein zahlt man monatliche Gemeinschaftskosten (Community Fees). Vor dem Kauf sollte man die Regeln und wenn möglich 2-3 Jahre an Eigentümerversammlungen (AGMs) durchlesen um Überraschungen zu vermeiden. z.B. kann es sein dass man 20% Gemeinschaftsgebühren extra bezahlt wenn man es für Ferienvermietung anbietet, oder dass Ferienvermietung überhaupt gebannt wurde.
- Die jährliche Grundsteuer (IBI) koordiniert der Anwalt beim Kauf der Immobilie, zusammen mit der Müllsteuer (Basura) und ist unterschiedlich von Gemeinde zu Gemeinde.
- Vor dem Kauf einer Immobilie, wenn es kein Neubau ist, sollte man einen Begutachter bzw. Architekten die Immobilie prüfen lassen um Überraschungen wie Wasserschäden zu vermeiden. Im Falle eines Resales hat man circa 6 Monate Zeit um größere Probleme vom Verkäufer richten zu lassen.